Hygieneregeln in den Winterferien

Unsere Corona-Hygieneregeln in den Winterferien

Für alle Besucherinnen unbd Besucher bis einschließlich 17 Jahren gilt die 3G-Regelung. Ihr müsst also genesen, gestestet oder geimpft sein. Für alle Volljährigen gilt die 2G-Regelung.

Solltet ihr weder geimpft noch genesen sein,  wird für die Teilnahme an unseren Angeboten ein negativer Testnachweis eines Bürgertests benötigt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die bekannten Teststellen sind in den Ferien geöffnet.

Alternativ bieten wir im Jugendzentrum die Teilnahme an beaufsichtigten Selbsttests für Kinder und Jugendliche an, die an unseren Angeboten teilnehmen möchten. Wir sind nicht berechtigt Bescheinigungen über beaufsichtige Selbsttests zu erstellen. Das Testergebnis wird mit den benötigten Daten für die Teilnahme an den Angeboten und des Offenen Treffs bei uns dokumentiert. Auch der beaufsichtigte Selbsttest ist im Jugendzentrum 24 Stunden gültig und für die Teilnehmer kostenlos. Bitte planen sie mit ihren Kindern für die Teilnahme an den beaufsichtigten Selbsttests etwas Vorlaufzeit ein.

Für die Freizeitbustouren gelten jedoch die Bestimmungen des jeweiligen Ausflugsziels, so dass in der Regel ein Negativtestnachweis eines Bürgertests vorgelegt werden muss. Erkundigen Sie sich bitte bei der/m zuständigen Mitarbeiter:in, was jeweils erforderlich ist.

Ansonsten gelten die bekannten Hygieneregelungen.  Eine Abstandsregelung muss gemäß der Coronaschutzverordnung nicht mehr eingehalten werden. Die räumlichen Gegebenheiten gewährleisten eine ausreichende Lüftung.

Das Tragen von Masken

Im Haus gilt eine eingeschränkte Maskenpflicht: d.h., das Masken nur erforderlich sind wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. „Am Platz“ kann die Maske abgenommen werden.

Im Außenbereich muss keine Maske getragen werden.

Diese bewährte Regelung möchten wir zum Schutz aller nach wie vor beibehalten.

 

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