Stadtranderholung

Die Stadtranderholung muss aufgrund der Corona-Krise leider abgesagt werden.

Anmeldung zur Stadtranderholung 2020

Alle Informationen zur Stadtranderholung gibt es hier: STADTRANDERHOLUNG 2020

ACHTUNG: Der Anmeldezeitraum für die Stadtranderholung ist am 27.01. abgelaufen. Alle weiteren Anmeldungen können nur nachrangig behandelt werden.

    Für welche Stadtranderholungsmaßnahme ist eine Anmeldung erwünscht?


    ACHTUNG: Bitte nur die eigenen Kinder anmelden.

    Ermittlung des Elternbeitrags

    Bitte wählen Sie Ihre Einkommensgruppe.
    Das Jahreseinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen (bei zwei Ehegatten das gemeinsame Familieneinkommen) abzüglich der Werbungskostenpauschale (1.000,00€). Für Beamte und Abgeordnete mit Altersversorgungsansprüchen ist ein Betrag von 10% der Einkünfte dem Gesamteinkommen hinzuzurechnen. Für ein zweites und jedes weitere teilnehmende Kind wird eine Ermäßigung (siehe Tabelle) auf den Elternbeitrag gewährt. Die Teilnahme kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bzw. der Münsterlandkarte bezuschusst werden. Das Jahreseinkommen muss nach Erhalt einer Zusage dem Träger der Stadtranderholung nachgewiesen werden.








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