Vermietung & Nutzung

Vermietung und Nutzung des Bullis

Der Bulli kann ausschließlich von freien Trägern der Jugendhilfe, sowie von Vereinen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind gemietet werden. Die Nutzung des Bullis gilt ausschließlich für Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit und nicht für private Zwecke.

Bei Interesse bitte folgendes Kontaktformular ausfüllen und senden.

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